Allgemeine Geschäftsbedingungen
der WEBSPRUDEL UG (haftungsbeschränkt)

Stand 1. Oktober 2013

§ 1 Geltungsbereiche

(1) Die im Folgenden aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle schriftlichen Absprachen und Verträge über Lieferungen und Leistungen der WEBSPRUDEL UG (nachfolgend WEBSPRUDEL genannt) sofern es sich bei ihrem Auftraggeber um einen Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder des öffentlich-rechtlichen Sondervermögens handelt.

(2) Der Auftraggeber erklärt sich spätestens durch die Entgegennahme der Lieferung oder Inanspruchnahme der Leistung von WEBSPRUDEL mit den AGB einverstanden, auch wenn sie nicht ausdrücklich in den Vertrag einbezogen worden sind. Die AGB können im Internet unter websprudel.de/AGB jederzeit abgerufen und ausgedruckt werden.

(3) Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, soweit nicht einvernehmlich vereinbart.

§ 2 Vertragsschluss und Vertragsinhalt

(1) WEBSPRUDEL schließt mit dem Auftraggeber über die zu erbringenden Lieferungen oder Leistungen einen schriftlichen Vertrag, der die Einzelheiten der Geschäftsbeziehung zum Auftraggeber regelt. Der Vertrag ist grundsätzlich schriftlich zu schließen.

(2) Der Umfang der von WEBSPRUDEL zu erbringenden Leistungen (von Dienst-, Herstellungs- und Erzeugungsleistungen) ist im Rahmen der jeweiligen Einzelverträge durch die Angabe eines geschätzten Leistungsvolumens nach Personentagen bzw. Stunden zu veranschlagen, oder auf Basis eines vom Auftraggeber bestätigten WEBSPRUDEL Angebots.

§ 3 Bonitätsprüfung

(1) WEBSPRUDEL ist berechtigt, die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers zu überprüfen.
(2) Sofern aufgrund dieser Bonitätsprüfung nicht ausgeschlossen werden kann, dass die zukünftige Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber dem Auftraggeber mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden sein wird, ist WEBSPRUDEL berechtigt, den Auftrag abzulehnen.

§ 4 Einbeziehung Dritter

(1) WEBSPRUDEL ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Auftraggeber der Hilfe Dritter zu bedienen.

(2) Für Dritte, die auf Veranlassung oder Duldung des Auftraggebers für diesen im Tätigkeitsbereich von WEBSPRUDEL tätig werden, hat der Auftraggeber wie für Erfüllungshilfen einzustehen. Soweit WEBSPRUDEL aufgrund des Verhaltens dieser Dritter ihrer Verpflichtung gegenüber dem Auftraggeber ganz oder teilweise nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt, hat WEBSPRUDEL dies nicht zu vertreten.

§ 5 Zusammenarbeit / Reaktionszeiten

(1) Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit beider Parteien ist Voraussetzung für ein produktives Ergebnis. Es wird vereinbart, dass sich die Parteien jeweils unverzüglich bei Zweifeln an der Richtigkeit der Vorgehensweise des Anderen oder Abweichungen von dem vereinbarten Vorgehen unterrichten.

(2) Beide Parteien benennen Ansprechpartner und deren Stellvertreter, die die Abwicklung des Vertrages für die benennende Vertragspartei verantwortlich und sachkompetent leiten.

(3) Die jeweilige Partei hat umgehend zu melden, wenn sich benannten Personen oder Ansprechpartner ändern. Bis zum Zugang einer solchen Mitteilung gelten die zuvor benannten Ansprechpartner und/oder deren Stellvertreter als berechtigt, im Rahmen ihrer bisherigen Vertretung Erklärungen abzugeben und entgegen zu nehmen.

(4) Es wird vereinbart, dass die Ansprechpartner in regelmäßigen Abständen die Fortschritte und Probleme kommunizieren, die bei der Auftragsdurchführung entstehen. Dies hat den Zweck, auf unerwünschte Entwicklungen zeitnah einwirken zu können.

(5) Der Auftraggeber hat WEBSPRUDEL unverzüglich anzuzeigen, wenn sich seine eigenen Angaben, Vorgaben oder Anforderungen als fehlerhaft, unvollständig, mehrdeutig oder undurchführbar erweisen.

(6) Der Auftraggeber ist verpflichtet, Anfragen von WEBSPRUDEL innerhalb von 10 (zehn) Werktagen zu bearbeiten und zu beantworten. Sollte der Auftraggeber diesen Zeitrahmen nicht einhalten, steht es WEBSPRUDEL frei, die Arbeiten an diesem Projekt einzustellen.

§ 6 Leistungsverzug

(1) Im Falle eines Leistungsverzugs durch WEBSPRUDEL kann der Auftraggeber nach Ablauf einer angemessener Nachfrist in begründeten Fällen (wie nicht rechtzeitiges Anmelden des Verzugs) vom Vertrag zurücktreten.

(2) Leistungsverzögerungen, die aufgrund höherer Gewalt entstehen (z.B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen oder Telekommunikation usw.) und Umstände im Verantwortungsbereich des Auftraggebers (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen) hat WEBSPRUDEL nicht zu vertreten. WEBSPRUDEL zeigt derartige Leistungsverzögerungen dem Auftraggeber unverzüglich an.

(3) Die Ansprüche des Auftraggebers auf Schadens- oder Aufwendungsersatz aus Verzug richten sich nach § 13 dieser AGB.

§ 7 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung verpflichtet. Das bedeutet, dass er WEBSPRUDEL hinsichtlich der zu erbringenden Leistungen eingehend unterstützt. Zu diesem Zweck muss er sicherstellen, dass ihm fachkundige eigene Mitarbeiter in erforderlicher Zahl zur Verfügung stehen.

(2) Der Auftraggeber stellt WEBSPRUDEL alle für die Durchführung des gemeinsamen Projekts erforderlichen Informationen, Daten und sonstige Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung. Ist eine Konvertierung des überlassenen Materials in ein anderes Format erforderlich, so sind WEBSPRUDEL die hierfür anfallenden Aufwendungen zu vergüten. Der Auftraggeber stellt sicher, dass WEBSPRUDEL die zur Nutzung dieser Materialien erforderlichen Rechte erhält.

(3) Mitwirkungshandlungen nimmt der Auftraggeber auf eigene Kosten vor.

§ 8 Abnahme

(1) Die von WEBSPRUDEL erbrachte Leistung (auch Teilleistung) wird dem Auftraggeber in geeigneter und abnahmefähiger Weise durch schriftliche Anmeldung seitens WEBSPRUDEL zur Verfügung gestellt.

(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet offensichtliche Sachmängel innerhalb von 10 (zehn) Werktagen nach Erhalt der gelieferten Waren bzw. Leistungsergebnisse schriftlich anzuzeigen. Danach gilt die vertragliche Leistung als abgenommen.
Es genügt die Absendung der Anzeige innerhalb dieser Frist. Die Mängel sind dabei so detailliert wie möglich zu beschreiben.

(3) Nach Ablauf der in Abs. 2 festgelegten Frist gelten Veränderungswünsche an den Waren und Leistungsergebnissen von WEBSPRUDEL als neue Beauftragung.

§ 9 Vergütung

(1) Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart, wird auf der Grundlage der aktuellen Tages- und Stundensätze gemäß Angebot von WEBSPRUDEL nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet.

(2) Die regelmäßigen Geschäftszeiten von WEBSPRUDEL sind montags bis freitags von 9:00 bis 18:00 Uhr. Sind auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers Leistungen außerhalb der regelmäßigen Geschäftszeiten zu erbringen, so können diese nach den in Abs. 1 aufgeführten Sätzen zuzüglich eines hundertprozentigen Aufschlags abgerechnet werden.

(3) WEBSPRUDEL erstellt zum Nachweis der nach Zeitaufwand abzurechnenden Leistungen Aufwandslisten. Diese haben das Datum, die Dauer und den Gegenstand der Leistung aufzuführen. Die Aufwandslisten sind der zugehörigen Rechnung zugrunde zu legen und dieser anzufügen. Etwaige Einwendungen sind vom Auftraggeber innerhalb von 5 (fünf) Werktagen nach Zugang der Aufwandslisten zu erheben. Nach Ablauf der vorgenannten Frist gelten die Aufwandslisten als anerkannt.

(4) Haben die Parteien keine Vereinbarung über die Vergütung einer Leistung von WEBSPRUDEL getroffen, deren Erbringung der Auftraggeber den Umständen nach nur gegen eine Vergütung erwarten durfte, so hat der Auftraggeber die für diese Leistung übliche Vergütung zu entrichten. Im Zweifel gelten die in Abs. 1 genannten Vergütungssätze als üblich.

(5) Werden die vertraglichen Leistungen in Teilen erbracht, so ist eine Teilvergütung jeweils bei Abnahme der entsprechenden Teilleistung fällig.

(6) Liegt der WEBSPRUDEL keine Auftragsbestätigung vom Auftraggeber vor Leistungsbeginn vor, so kann WEBSPRUDEL eine Vergütung für bereits erfolgte Lieferungen und erbrachte Leistungen sowie den Ersatz zwischenzeitlich getätigter Aufwendungen gemäß Abs. 3 verlangen.

§ 10 Reisezeiten und -kosten

(1) Die im Rahmen der Vertragsdurchführung angefallenen Reisezeiten sind zu 100% als Leistungszeiten zu vergüten.

(2) Sämtliche Auslagen wie Reisekosten und Übernachtungskosten, Spesen und im Rahmen der Vertragsdurchführung anfallende Entgeltforderungen Dritter trägt der Auftraggeber gegen Nachweis.

(3) Reisekosten werden wie folgt erstattet:
Kfz- Benutzung: 0,50 € je gefahrenem Km,
Flüge, Bahnen, Mietwagen, Taxis und Übernachtungen: Nach tatsächlichem Aufwand.
Mehraufwand für Verpflegung nach den steuerlich anerkannten Sätzen.

(4) Die Auswahl von Verkehrsmitteln und Hotelübernachtungen erfolgt nach deren Verfügbarkeit und unter Beachtung wirtschaftlicher Verhältnismäßigkeit.

§ 11 Rechnungsstellung und Zahlungsfrist

(1) Die Vergütung für die Lieferungen und Leistungen von WEBSPRUDEL kann in einmaligen oder laufenden Gebühren bestehen. Höhe und Fälligkeiten der vereinbarten Vergütung ergeben sich aus dem geschlossenen Vertrag oder bestätigten Angebot.

(2) Alle Forderungen sind innerhalb von 10 (zehn) Werktagen nach Rechnungsstellung fällig. Die Nichteinhaltung der Zahlungsfristen setzt den Auftraggeber auch ohne Zahlungserinnerung in Verzug.

(3) Im Verzug befindliche Rechnungsbeträge sind vom Auftraggeber mit 8 % über dem Basiszins der Europäischen Zentralbank zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt WEBSPRUDEL unbenommen.

(4) Sollte der Auftraggeber mit der Begleichung von zwei fälligen Rechnungen in Verzug geraten, steht es WEBSPRUDEL frei sämtliche Arbeiten für den Auftraggeber an allen laufenden Projekten einzustellen.

§ 12 Gewährleistung

(1) Sollten Regelungen des Gewährleistungsrechts anwendbar sein, so stellen geringe Abweichungen einer gelieferten Sache keinen Mangel dar, soweit sie dem Auftraggeber zumutbar sind.

(2) Durch WEBSPRUDEL getätigte öffentliche Äußerungen, insbesondere in Werbemitteln, stellen keine Beschaffenheitsgarantien dar.

(3) Die von WEBSPRUDEL gelieferten Waren und Werke hat der Auftraggeber unmittelbar nach Erhalt zu untersuchen. Eine etwaige Mängelrüge hat unverzüglich und schriftlich zu erfolgen. Andernfalls gelten auch offensichtliche Mängel als genehmigt. Gleiches gilt mit Ablauf 1 (eines) Monats nach Ablieferung auch bei nicht offensichtlichen Mängeln.

(4) Verlangt der Auftraggeber Nacherfüllung, d.h. entweder die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Ware bzw. die Herstellung eines neuen Werks, so kann WEBSPRUDEL nach eigener Wahl den Mangel beseitigen oder eine mangelfreie Sache liefern bzw. ein neues Werk erstellen. Dies setzt voraus, dass es sich um einen nicht unerheblichen Mangel handelt. Soweit eine oder alle Arten der Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sind, ist WEBSPRUDEL berechtigt, eine oder alle Formen der Nacherfüllung zu verweigern. In diesem Fall steht es dem Auftraggeber frei, nach den gesetzlichen Bestimmungen die Vergütung zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.

(5) WEBSPRUDEL kann die Nacherfüllung verweigern, solange der Auftraggeber den für die Ware geschuldeten Kaufpreis bzw. die für das Werk geschuldete Vergütung noch nicht vollständig gezahlt hat und der ausstehende Betrag unter Berücksichtigung des Mangels nicht unverhältnismäßig hoch ist.

(6) WEBSPRUDEL übernimmt in den Fällen, in denen der Auftraggeber Änderungen an den von WEBSPRUDEL erbrachten bzw. erstellten Waren, Werken oder sonstigen Leistungsergebnissen vorgenommen hat, keine Gewähr. Dies gilt nicht, soweit die Änderungen keinen Einfluss auf die Entstehung des Mangels haben.

(7) Soweit sich im Verlauf der Untersuchung eines Mangels herausstellt, dass dieser nicht auf eine Verletzung einer Gewährleistungspflicht seitens WEBSPRUDEL zurückzuführen ist, kann WEBSPRUDEL die im Rahmen der Behebung des Mangels entstandenen Aufwendungen dem Auftraggeber in Rechnung stellen.

(8) Für Mängel an Open Source Software, welche WEBSPRUDEL von Dritten bezieht und für ihre vertragliche geschuldete Leistung nutzt, haftet WEBSPRUDEL nicht, sofern WEBSPRUDEL nicht positive Kenntnis von den Mängeln hatte.

§ 13 Haftung

(1) WEBSPRUDEL verpflichtet sich, die geschuldeten Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu erbringen.

(2) WEBSPRUDEL haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

(3) Die Haftung ist der Höhe nach auf den Betrag der einzelvertraglich vereinbarten Netto-Vergütung, bei Dauerschuldverhältnissen auf die vertraglich vereinbarte Netto-Jahresgebühr beschränkt. In jedem Fall wird die Haftung der Summe nach durch die maximale Höhe der für den jeweiligen Auftrag vereinbarten Netto-Vergütung begrenzt. Dem Auftraggeber steht es frei, den Eintritt eines tatsächlich höheren Schadens nachzuweisen.

(4) Ansprüche aus entgangenem Gewinn und Folgeschäden sind ausgeschlossen.

(5) Bei einem Verlust von Daten bzw. Programmen haftet WEBSPRUDEL nur für den Schaden, der auch bei der Durchführung einer dem Auftraggeber obliegenden regelmäßigen und zumutbaren Datensicherung nicht verhindert werden konnte.

§ 14 Verletzung von (Schutz-)rechten

(1) Der Auftraggeber trägt das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der von ihm beauftragten Leistungen. Für vom Auftraggeber gelieferte Unterlagen, Konzepte, Entwürfe sowie sonstige Vorschläge, die Rechte Dritter verletzen, ist WEBSPRUDEL von jeder Haftung durch den Auftraggeber freigestellt. Es besteht seitens WEBSPRUDEL auch keine Verpflichtung, die Inhalte des Internetauftritts auf ihre rechtliche Zulässigkeit zu überprüfen.

(2) Soweit der Auftraggeber WEBSPRUDEL Inhalte für die Erstellung oder Erweiterung und Aktualisierung seines Internetauftritts zur Verfügung stellt, ist ausschließlich der Auftraggeber für diese Inhalte verantwortlich. Es besteht seitens WEBSPRUDEL keine Verpflichtung, die Inhalte des Internetauftritts auf ihre rechtliche Zulässigkeit hin zu prüfen.

(3) Der Auftraggeber stellt WEBSPRUDEL von jeder Haftung wegen etwaiger Forderungen Dritter frei und verpflichtet sich, sämtliche Schäden und Kosten, die WEBSPRUDEL in diesem Zusammenhang entstehen, zu erstatten.

§ 15 Eigentumsvorbehalt / Nutzungsrechte

(1) WEBSPRUDEL behält sich das Eigentum an gelieferten Waren und Leistungsergebnissen vor, bis der Auftraggeber alle Forderungen im Zusammenhang mit dem jeweiligen Vertragsverhältnis, gleich aus welchem Rechtsgrund, erfüllt hat. Dies gilt auch für die Übertragung von Nutzungsrechten.

(2) WEBSPRUDEL überträgt dem Auftraggeber die erforderlichen Nutzungsrechte für den jeweils vereinbarten Zweck. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der Zustimmung von WEBSPRUDEL.

(3) Der Umfang der Nutzungsrechte an Standardsoftware regelt sich nach den entsprechenden Bestimmungen des jeweiligen Herstellers.

(4) Die Leistungsergebnisse dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung von WEBSPRUDEL nicht durch Dritte verändert werden. Dem Auftraggeber ist auch die Erteilung von Unterlizenzen an Dritte untersagt.

(5) Alle Ideen, Entwürfe und Gestaltungen, Techniken und sonstige Arbeitsmethoden, die von WEBSPRUDEL im Rahmen der Aufgabenerfüllung entwickelt oder eingesetzt werden, bleiben das ausschließliche Eigentum von WEBSPRUDEL, die sich die ausschließlichen Rechte daran vorbehält.

§ 16 Geheimhaltung, Presseerklärung, Datenschutz

(1) Mitgeteilte Kenntnisse und Erfahrungen und übergebene Unterlagen dürfen ausschließlich vertragsbezogen verwendet und keinem Dritten zugänglich gemacht werden, es sei denn, der Zweck des Vertrages ist die Zuführung der Inhalte an Dritte. Ausgenommen sind dabei immer Hilfspersonen, die freien Mitarbeiter, Subunternehmer etc., die zur Durchführung des jeweiligen Vertragsverhältnisses hinzugezogen werden.

(2) Der Auftraggeber verpflichtet sich im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses sämtliche einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften in ihrer jeweils aktuellen Fassung einzuhalten.

(3) Darüber hinaus vereinbaren die Parteien Vertraulichkeit über den Inhalt des jeweiligen Vertrages und über die bei dessen Abwicklung gewonnenen Erkenntnisse zu wahren.

(4) Eine Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch über die Beendigung des jeweiligen Vertragsverhältnisses hinaus.

(5) WEBSPRUDEL darf den Auftraggeber in Imagebroschüren und in anderen Medien als Referenzkunden nennen. WEBSPRUDEL darf ferner erbrachte Leistungen uneingeschränkt zur Eigenwerbung nutzen.

§ 17 Abwerbeverbot

Dem Auftraggeber ist die Anstellung eines Mitarbeiters von WEBSPRUDEL bis zu 12 Monaten nach Beendigung des Auftrages nur mit Zustimmung von WEBSPRUDEL gestattet.

§ 18 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen.

(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung ist Schiedsgericht Mannheim.

(3) Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts und des internationalen Privatrechts.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit durch einen späteren Umstand verlieren, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die soweit möglich, dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben würden, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken der Vereinbarung.

Laden Sie hier unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen herunter! Download